GSSK
Hier findest du Hilfe für die „geprüfte Schutz und Sicherheitskraft“
Wissenswertes zur geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" ist eine deutsche Fortbildung im Bereich der Sicherheitsbranche.
Seit Januar 2006 hat sie die Werkschutzfachkraft vollständig abgelöst.
Es ist wichtig zu betonen, dass die GSSK zwar eine berufliche Fortbildung darstellt, jedoch keine berufliche Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist.
Zulassungsvorraussetzung:
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und• ein Mindestalter von 24 Jahren und• die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.• es besteht keine Lehrgangsplicht!
Nur die IHK darf die GSSK Prüfung abnehmen.