Sachkunde nach §34a - Security Consulting - Mario Richter

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Sachkunde nach §34a

Hier findest du Hilfe für die „Sachkundeprüfung nach §34a der GewO“
Wissenswertes zur Sachkundeprüfung nach §34a der GewO
Die Sachkundeprüfung stellt eine Einstiegsqualifikation dar, wird jedoch weder als Berufsabschluss noch als Weiterbildung anerkannt.
Im Gegensatz zur Unterrichtung beinhaltet die Sachkundeprüfung sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung, die von der IHK abgenommen wird.
Es gibt keine Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist es möglich, zusätzlich folgende Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe auszuführen:
• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
• Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektiv)
• Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
• Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
• Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
• Gewerbegründung (Geschäftsführer eines Bewachungsunternehmer)

         
Nur die IHK darf die Sachkundeprüfung abnehmen.
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